Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter

Anbieter der über diese Website angebotenen Leistungen ist:

Alveris / A. Scirè

Einzelunternehmen

Geschäftsbereich RENOVATIONSWERK

Waldmatt 8

6460 Altdorf UR

Schweiz

+41 41 677 13 20

info@renovationswerk.ch

UID/MWST-Nummer: CHE-130.873.200 MWST

Handelsregister-Nummer: CH-120.1.003.518-8

Eingetragen im Handelsregister des Kantons Uri.

Inhaber: Alessandro Scirè

RENOVATIONSWERK ist ein Geschäftsbereich des Einzelunternehmens Alveris / A. Scirè und keine rechtlich selbstständige Gesellschaft. Vertragspartner für sämtliche Leistungen ist Alveris / A. Scirè.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von RENOVATIONSWERK, insbesondere für Gipserarbeiten innen und aussen, Trockenbau, Innenputz, Weissputz, Glättarbeiten, Fassadenarbeiten, Reparaturen sowie die vereinbarte Koordination kleinerer Umbauten.

Sie gelten gegenüber Privatkundinnen und Privatkunden, Unternehmen, Verwaltungen, Architekturbüros und Bauleitungen.

Individuelle Offerten, Auftragsbestätigungen und schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeberschaft gelten nur, wenn Alveris / A. Scirè diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

SIA-Normen gelten nur, wenn sie in der Offerte oder einer schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich als Vertragsbestandteil bezeichnet sind.

3. Leistungen

Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der schriftlichen Offerte, der Auftragsbestätigung und den schriftlich vereinbarten Nachträgen.

RENOVATIONSWERK erbringt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht und mit der branchenüblichen Sorgfalt.

Planungsleistungen, Baubewilligungen, Fachplanungen, statische Abklärungen, Elektro-, Sanitär-, Heizungs- oder andere Facharbeiten gehören nicht zum Leistungsumfang, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Eine vereinbarte Umbaukoordination beschränkt sich auf den in der Offerte bezeichneten Umfang. RENOVATIONSWERK übernimmt keine Funktion als General- oder Totalunternehmer, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

4. Offerten und Vertragsabschluss

Offerten sind während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig, sofern darin keine andere Frist genannt wird.

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme der Offerte, eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der ausdrücklich beauftragten Arbeiten zustande.

Die Darstellung von Leistungen auf dieser Website stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Mündliche Absprachen und Zusagen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

5. Preise und Mehrwertsteuer

Es gelten die in der Offerte oder Auftragsbestätigung festgehaltenen Preise.

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der anwendbare Mehrwertsteuersatz wird auf der Offerte oder Rechnung ausgewiesen.

Bei Arbeiten nach Aufwand werden Arbeitszeit, Material, Maschinen, Transport, Entsorgung und weitere notwendige Leistungen gemäss Offerte, Regieansatz oder tatsächlichem Aufwand verrechnet.

6. Änderungen und Zusatzarbeiten

Änderungen des Leistungsumfangs sowie Zusatz- oder Minderleistungen werden vor der Ausführung besprochen und schriftlich festgehalten.

Daraus entstehende Mehr- oder Minderkosten sowie allfällige Auswirkungen auf Termine werden in einem Nachtrag, per E-Mail oder auf andere nachvollziehbare Weise vereinbart.

Erfordern unvorhersehbare Gegebenheiten eine sofortige Handlung, informiert RENOVATIONSWERK die Auftraggeberschaft nach Möglichkeit vor der Ausführung. Der dadurch notwendige und nachvollziehbare Aufwand wird zusätzlich verrechnet.

7. Mitwirkung der Auftraggeberschaft

Die Auftraggeberschaft sorgt rechtzeitig für einen freien, sicheren und zumutbaren Zugang zum Objekt sowie zu den betroffenen Arbeitsbereichen.

Sie stellt, soweit für die Arbeiten erforderlich, Strom und Wasser unentgeltlich zur Verfügung und informiert vor Arbeitsbeginn über bekannte Leitungen, verdeckte Bauteile, Schäden, besondere Vorgaben, Schadstoffverdacht oder andere Umstände, die für die Ausführung relevant sein können.

Müssen Arbeiten wegen nicht zugänglicher Räume, fehlender Entscheidungen, bauseitiger Verzögerungen, anderer Unternehmer oder nicht gemeldeter Gegebenheiten unterbrochen oder verschoben werden, können daraus entstehende Wartezeiten, Zusatzaufwendungen und Terminverschiebungen verrechnet werden.

Bei Verdacht auf gesundheitsgefährdende Stoffe oder Materialien werden die Arbeiten im betroffenen Bereich unterbrochen, bis die erforderlichen Abklärungen vorliegen. Die daraus entstehenden Folgen für Kosten und Termine werden mit der Auftraggeberschaft abgestimmt.